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Karikatur - Das Urteil vor Gericht - Cartoon

Das Schächten

Das Schaechten ist nach dem Urteil des Gerichts nun offizielle erlaubt

 
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Schächten - neues Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

 


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Das Schächten

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in seinem Urteil vom 22.11.06 das Schächten von Tieren nun offiziell erlaubt.

Das Schächten, diese besondere Art des Schlachtens, wird von streng gläubigen Muslimen und auch von Juden gefordert, damit die Reinheit des Blutes eines Tieres gewahrt bleibt.

In der Praxis werden dem Tier ohne Betäubung die Halsschlagader und die Stimmbänder durchschnitten. Es kann mit stummem Schrei seinem langen Ausbluten zuschauen bis es schließlich stirbt.

Das Gericht ist wieder mal zu solch einem Urteil gekommen, weil es die besonderen kulturellen Hintergründe des Anliegens berücksichtigte und stellt es damit höher als den Tierschutz und die Menschlichkeit.

Bei Urteilen, die die Gerichte zu den ersten Ehrenmorden in Deutschland finden mussten, war auch schon erwogen worden, das Maß der Schuld aufgrund des kulturellen Hintergrundes zu mildern.

Es steht nur zu hoffen, dass die Gleichberechtigung der Frau nicht auch wieder durch ein Urteil des Gerichtes aufgrund der kulturellen Vielfalt oder etwaiger religiöser Gründe, die man im Koran durchaus finden kann, in Frage gestellt wird. Dies würde in die gleiche Kerbe hauen.

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siehe auch: Kunst für Freiheit