Das Schächten
Das
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in seinem Urteil
vom 22.11.06 das Schächten von Tieren nun offiziell
erlaubt.
Das Schächten, diese
besondere Art des Schlachtens, wird von streng gläubigen
Muslimen und auch von Juden gefordert, damit die Reinheit
des Blutes eines Tieres gewahrt bleibt.
In der Praxis werden dem
Tier ohne Betäubung die Halsschlagader und die Stimmbänder
durchschnitten. Es kann mit stummem Schrei seinem langen
Ausbluten zuschauen bis es schließlich stirbt.
Das Gericht ist wieder
mal zu solch einem Urteil gekommen, weil es die besonderen
kulturellen Hintergründe des Anliegens berücksichtigte und
stellt es damit höher als den Tierschutz und die
Menschlichkeit.
Bei Urteilen, die die
Gerichte zu den ersten Ehrenmorden in Deutschland finden
mussten, war auch schon erwogen worden, das Maß der Schuld
aufgrund des kulturellen Hintergrundes zu mildern.
Es steht nur zu hoffen,
dass die Gleichberechtigung der Frau nicht auch wieder
durch ein Urteil des Gerichtes aufgrund der kulturellen
Vielfalt oder etwaiger religiöser Gründe, die man im Koran
durchaus finden kann, in Frage gestellt wird. Dies würde
in die gleiche Kerbe hauen.
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Karikatur: Schächten
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