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 Niedriglohn und Mindestlohn - Karikatur

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Mindestlohn, Kombilohn, Niedriglohn

Über den Niedriglohn wird überall in Deutschland diskutiert. Kennzeichnend für den Niedriglohn ist, dass man seine ganze Zeit mit Arbeit verbringen kann, ohne wirklich davon leben zu können.

 

Aber es gibt noch eine hochoffizielle Definition zum Niedriglohn, wie sie in der EU verwendet wird: Wer die weniger als die Hälfte, genauer: zwei Drittel von der Hälfte des Durchschnittsverdieners seines Landes verdient, bekommt einen so genannten Niedriglohn.

Diskutiert wird darüber, ob es sinnvoll ist, Niedriglöhne in Deutschland weiterhin für rechtens zu erklären.
Ist es besser einen Mindestlohn einzuführen, von dem man leben kann oder den  Niedriglohn dadurch noch weiter zu legitimieren, in dem man den Hungerlohn-Arbeitern staatliche Zuschüsse gibt?
Das nennt sich dann Kombilohnmodell.

Den Wirtschaftsoberen würde der Kombilohn mehr als gut gefallen. Ihre Gewinne stiegen, weil die Kosten für den Lohn ihrer Mitarbeiter von den Steuergeldern mitbezahlt würden.

Neben den Vorteilen der höheren Produktionsgewinne wird auch positiv argumentiert, dass durch die Zahlung von Niedriglöhnen mehr Arbeitslose wieder arbeiten würden. Freilich nur die, die sich nicht ausrechnen, dass sie mit der Sozialhilfe und ein wenig Schwarzarbeit mit einem wesentlich geringerem Zeitaufwand viel mehr Geld verdienen würden.

Argumente gegen Kombilohnmodelle kommen aus den Lagern der Arbeitnehmer, die mit Recht befürchten, dass der Lohn für Arbeit noch mehr in den Keller geht, wenn Arbeitgeber die Möglichkeit haben, billigere Arbeitskräfte zu finden, deren Lohn staatlich subventioniert wird.

 

Niedriglohn, Kombilohn oder Mindestlohn
 

 

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